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Mitgliederversammlung Tennisclub Grün-Weiss Bayreuth

21. Februar 2018 @ 19:00 - 21:00

Mitgliederversammlung TC Grün-Weiss Bayreuth e.V.

Einladung zur Mitgliederversammlung

Liebes Vereinsmitglied,

zu der ordentlichen Mitgliederversammlung des Tennisclubs Grün-Weiß Bayreuth e.V.

am Mittwoch, den 21. Februar 2018 um 19.00 Uhr in unserem Clubheim

laden wir Sie/Euch herzlich ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
  2. Gedenken und Ehrung
  3. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung am 31.03.2017 Das Protokoll wurde am 21.12.2017 zugeleitet.
  4. Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2017 des Vorstandes
    1. Bericht des Vorsitzenden
    2. Bericht des Sportwartes
    3. Bericht des Jugendwartes
    4. Bericht des Zeugwartes
    5. Bericht des Beauftragten für Jugend und Soziale Medien
  5. Rechnungsbericht über das Geschäftsjahr 2017
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
  8. Änderung des §40 der Satzung
    Mit Bescheid vom 14.11.2017 hat das Finanzamt bestätigt, dass die Satzung vom 31.03.2017 die satzungsmäßigen Voraussetzungen zur Gemeinnützigkeit erfüllt. Aus steuerlicher Sicht ist jedoch noch folgende Änderung erforderlich:
    §40 bestehende Fassung: Vermögensanfall
    „Wird der Verein aufgelöst, so fällt sein Vermögen an die Stadt Bayreuth, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige sportliche Zwecke zu verwenden hat.“
    §40 neue Fassung: Vermögensanfall
    „Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Bayreuth, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige sportliche Zwecke zu verwenden hat.“
  1. Wahl des Ehrenrates
    Nach §35 der Satzung wird der Ehrenrat auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
    Der Ehrenrat ist für die Jahre 2018 bis 2021 zu wählen.
  2. Wahl des Vorstandes
    Nach §24 der Satzung wird der Vorstand auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
    Der Vorstand ist für die Jahre 2018 und 2019 zu wählen.
  3. Wahl der Rechnungsprüfer
    Nach §33 der Satzung werden die Rechnungsprüfer auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
    Die Rechnungsprüfer sind für die Jahre 2018 und 2019 zu wählen
  4. Genehmigung des Haushaltsplanes für 2018
    Der Haushaltsplan für 2018 ist dem neuen Vorstand zur Genehmigung vorzulegen.
  5. Anträge
  6. Verschiedenes

Mit der Neuwahl des Vorstandes wird die Weichenstellung für die Zukunft unseres Vereins vorgenommen. Bitte kommt daher zur Mitgliederversammlung.

Mit sportlichen Grüßen

Dieter Dichmann
1. Vorsitzender

Details

Datum:
21. Februar 2018
Zeit:
19:00 - 21:00
Veranstaltungskategorien:
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